Wohnen in der Schweiz

Die Schweiz ist eine Eidgenossenschaft und besteht aus 26 Kantonen. Das Goetheanum in Dornach liegt im Kanton Solothurn grenznah zu den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.


Vorbereitung zur Einreise

Studierende aus dem Ausland müssen sich bei der Schweizer Botschaft im Heimatland um Informationen zu Einreise und einem etwaigen Visa Antrag bemühen.

Die Schweizer Vertretung im Ausland wird die Einreiseerlaubnis ausstellen, sobald sie vom Schweizer Kanton dazu ermächtigt wird. Es ist mit einer Verfahrensdauer von wenigstens 8 Wochen zu rechnen. Auskunft zu den geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gibt auch das Bundesamt für Migration.

Die Finanzierung des Studiums muss vor Studienbeginn gesichert sein. Ebenso die Deckung der Lebenshaltungskosten während des Studienaufenthalts (ein sehr basaler Lebensstandard ist mit CHF 1200.- monatlich möglich). Die Hochschule vergibt bei den Vollzeitstudienangeboten einen Studierendenausweis, welcher mit den Vergünstigungen und Vorteilen des sogenannten StudentenPass verknüpft sein kann. Dieser ermöglicht u. a. einen ermässigten, teils kostenlosen Zugang zu Kursen, Vorträgen, Theater-, Konzert- und Eurythmieveranstaltungen sowie Tagungen, Seminaren und Kolloquien am Goetheanum. Die Buchausleihe der Bibliothek am Goetheanum ist damit kostenlos. Weitere Vergünstigungen gibt es auch im Speisehaus und der Buchhandlung am Goetheanum.

Anmeldung

Nach der Einreise in die Schweiz müssen Studierende sich innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft bei der Gemeinde ihres Wohnorts anmelden. Die Anmelderegularien sind kantonal verschieden. Bitte informieren Sie sich bei der entsprechenden Gemeinde.

Der Kanton des Wohnorts stellt den Studierenden innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Anmeldung eine Aufenthaltsbewilligung aus. Die Gebühren betragen normalerweise zwischen CHF 140.- und CHF 300.-.


Nach Studienende besteht Abmeldepflicht. Detailinformationen zum Abmeldevorgang gibt das zuständige Gemeindeamt.

Wohnungssuche

Die Organisation einer Wohnmöglichkeit während des Studiums liegt in der Verantwortung des Studierenden. Das Studentenwohnheim am Goetheanum bieten einer begrenzten Zahl von Vollzeitstudierenden eine kostengünstige Wohnmöglichkeit. Mit bestätigter Aufnahme ins Studium erhalten Sie den Kontakt zur Verwalterin des Studentenwohnheims (Nanna Osmer), bei der Sie sich auf ein Zimmer bewerben können. Da die Zimmer limitiert sind ist es zwingend nötig, dass eine Bewerbung auf ein Zimmer bis zum 10. Juli bei uns eingegangen ist.

Wohnmöglichkeiten in Privathäusern rund um das Goetheanum und in den nahegelegenen Ortschaften sind möglich, allerdings selbstständig zu organisieren.

Wohnungswechsel

Eine Adressänderung hat der Studierende umgehend im Büro für Studium und Weiterbildung und der Gemeinde zu melden. Bei einem Adresswechsel innerhalb des laufenden Aufenthaltsjahres ist von den Studierenden bei der Gemeinde ein kostenpflichtiges Gesuch zur Umschreibung des Ausländerausweises zu stellen.

Unfall und Krankenversicherung

Einer Krankenkasse anzugehören ist in der Schweiz Pflicht. Ausländischen Studierenden steht eine der folgenden Möglichkeiten zur Wahl. Entweder schliessen sie die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz ab, oder sie bleiben im Europäischen Ausland versichert und legen bei der Anmeldung bei der Gemeinde ihre Europäische Krankenversicherungskarte vor.

Arbeit während des Studiums

Die Arbeitssuche obliegt ausschliesslich den Studierenden. Die Arbeitszeit für ausländische Studierende ist auf 15 Stunden pro Woche beschränkt. Für Studierende aus Drittstaaten besteht eine Sperrfrist von 6 Monaten bevor eine Arbeitsaufnahme möglich ist.

Führerschein

Vor Ablauf eines Jahres muss der ausländische Führerschein in einen Schweizer Fahrausweis umgeschrieben werden. Ein eingeführtes Auto muss ebenfalls vor Ablauf des ersten Jahres mit einem Schweizer Autokennzeichen versehen sein.